Allgemeine Geschäftsbedingungen „ Strandschlafen Deluxe“ in Grömitz
I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Verträge über die mietweise Über-
lassung eines Schlafstrandkorbes zur Beherbergung (Unterkunftsbuchung) als auch für
alle sonstigen in diesem Zusammenhang vom Vermieter für den Mieter erbrachten
Leistungen und Lieferungen. Der Standort der Mietsache (Mietort) befindet sich im Areal
(Höhe Kurpromenade 30) gegenüber des Modegeschäftes „Attax“ in 23743 Grömitz.
II. Vertragsparteien
Die Vertragsparteien, deren geschäftliche Beziehungen durch diese Bedingungen
geregelt werden, werden „Mieter“ sowie „Vermieter“ genannt.
- „Mieter“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist diejenige natürliche oder
juristische Person, in deren Namen ein Schlafstrandkorb gebucht wird. Hat ein Dritter für
den Mieter die Buchung veranlasst (Unterkunftsbuchung im Auftrag) oder wurde
umgekehrt vom Mieter für einen Dritten ein Gutschein erworben (Unterkunftsbuchung
mittels Gutschein), so haften Mieter und Dritter dem Vermieter gegenüber gemeinsam
als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. - „Vermieter“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist Herr Bastian Weidemann als
Inhaber (Driftkoppel 20 in 23743 Grömitz.
III. Vertragsabschluss, Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Mit der Buchung des Schlafstrandkorbes wird ein Vertragsverhältnis (Mietvertrag)
begründet. Der Vertrag kommt durch die Annahme des gestellten Buchungsantrages
durch den Vermieter zustande. Dem Vermieter steht es dabei frei, die vereinbarte
Unterkunftsbuchung schriftlich oder per E-Mail zu bestätigen. - Sofern die Unterkunftsbuchung direkt über das Online-Portal des Vermieters
(www.bastis-strandkörbe.de) erfolgt ist, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
als Bestandteil des Vertrages anerkannt. - Sofern die Unterkunftsbuchung telefonisch oder per Mail erfolgt ist, fügt der Vermieter
seiner Bestätigung der Buchung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als
Schriftstück oder per Mailanhang bei, die damit Bestandteil des Vertrages werden.
IV. Mietverhältnis
- Der Vermieter ist verpflichtet, den gebuchten Schlafstrandkorb während der
vereinbarten Mietdauer bereitzuhalten und die mit dem Mieter vereinbarten Leistungen
zu erbringen. Während der vereinbarten Mietdauer darf in dem gebuchten Schlafstrand-
korb maximal die in der Buchungsbestätigung festgelegte Personenzahl übernachten. - Bleibt bei Abschluss des Mietvertrages die konkrete Mietdauer hinsichtlich ihres
Datums offen, weil das Mietverhältnis als Unterkunftsbuchung mittels Gutschein (s. dazu
oben unter II.1.) begründet wurde, so obliegt es dem Mieter bzw. dem Dritten, rechtzeitig
vor Ablauf der Gültigkeit des Gutscheins (s. dazu unten unter XII.2.) mit dem Vermieter
eine Konkretisierung der Mietdauer herbeizuführen. Das zu vereinbarende konkrete
Mietdatum kann dabei immer nur innerhalb der vom Vermieter angebotenen
Vermietungsperiode (15. April bis 15. Oktober eines Jahres) liegen. - Unterlässt es der Mieter bzw. der Dritte, die vorstehend unter IV.2. beschriebene
Konkretisierung der Mietdauer herbeizuführen, so stellt dies eine Verletzung seiner
Obliegenheitsverpflichtungen aus dem Mietvertrag dar, die ausschließlich zu seinen
Lasten geht. Gutscheine, bei denen die Mietdauer nicht konkretisiert wurde, können
nicht vom Mieter bzw. dem Dritten gegen Erstattung des Mietpreises zurückgegeben
oder gemäß X. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen storniert werden. - Hat umgekehrt der Mieter bzw. der Dritte gemeinsam mit dem Vermieter eine
Konkretisierung der Mietdauer nach IV. 2. herbeigeführt, so finden auf diese Buchung
anschließend die Regelungen zum Vertragsrücktritt (Stornierung) und zur Änderung der
Mietdauer (Umbuchung) nach X. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Anwendung. - Der Mieter ist verpflichtet, für die Bereitstellung bzw. für die Überlassung des
gebuchten Schlafstrandkorbes und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren
Leistungen jeweils die vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Eine Unter- oder
Weitervermietung des überlassenen Strandkorbes sowie dessen Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken ist nicht gestattet.
V. Miethöhe/-zahlung
- Der Mietpreis für den Schlafstrandkorb schließt die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein und kann dem Online-Portal des Vermieters (www.bastis-
strandkörbe.de ) entnommen werden. Die dort genannten Mietpreise sind jeweils nur für
das aktuelle Kalenderjahr verbindlich. Bei Buchungen für darauffolgende Kalenderjahre
sind Änderungen der Mietpreise demensprechend nicht ausgeschlossen. - Der zu entrichtende Gesamtmietpreis wird eine Woche nach Zusendung der
Buchungsbestätigung fällig und ist auf das in der Buchungsbestätigung angegebene
Bankkonto des Vermieters zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der
vollständige Gesamtmietpreis umgehend auf das Bankkonto des Vermieters zu
überweisen bzw. dem Vermieter bei Mietbeginn in bar zu bezahlen. - Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen zu verlangen. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos der
Mietpreisforderung anfallen, trägt der Mieter.
VI. An- und Abreise
- Der gebuchte Schlafstrandkorb steht am Anreisetag grundsätzlich ab 12.00 Uhr zur
Verfügung. - Am Abreisetag muss der Strandkorb bis 10.00 Uhr vom Mieter für die anschließende
Endreinigung geräumt sein.
VII. Schlüsselübergabe
- Der Vermieter übergibt dem Mieter bei Anreise einen Schlüssel für die Nutzung der
öffentlichen WC-Anlagen. Der Schlüssel muss bei Abreise an den Vermieter bzw.
dessen Vertretung vor Ort zurückgegeben werden. - Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Verlust oder das sonstige
Abhandenkommen des Schlüssels unverzüglich zu melden. Die infolge eines Verlustes
oder sonstigen Abhandenkommens des Schlüssels entstehenden Kosten des Vermieters
oder Dritter (z.B. für die Nachfertigung des Schlüssels o.ä.) sind vom Mieter zu tragen.
VIII. Haftung des Mieters
- Während der Mietzeit haftet der Mieter für alle Schäden, die durch eine schuldhafte
Verletzung der ihm obliegenden Pflichten aus diesem Vertrag (einschließlich seiner
Sorgfalts- und Anzeigepflichten) oder durch unsachgemäße Behandlung oder Nutzung
der Mietsache selbst (Schlafstrandkorb), des mitvermieteten Mobiliars und Inventars
sowie des Mietgrundstückes (Strandbereich) entstehen. Als Schäden gelten hierbei
ausdrücklich auch starke Verunreinigungen der Mietsache (Schlafstrandkorb), des
mitvermieteten Mobiliars und Inventars sowie entsprechende Verunreinigungen des
Mietgrundstückes (Strandbereich). - Werden am Ende der Mietdauer im Rahmen der Schlussabnahme bzw. Endreinigung
des Schlafstrandkorbes im vorstehend unter VIII.1. beschriebenen Sinne
Beschädigungen bzw. Beeinträchtigungen der Funktionalität und/oder starke
Verunreinigungen festgestellt, so ist der Vermieter berechtigt, die festgestellten Schäden
und/oder Beeinträchtigungen dem Mieter in Rechnung zu stellen. - Die vorstehend beschriebene Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf das
Verschulden mit ihm reisender Personen. - Der Mieter haftet verschuldensunabhängig sowohl für den Verlust als auch für das
sonstige Abhandenkommen ihm ausgehändigter Schlüssel und die daraus
resultierenden Kosten (s. dazu oben unter VII.).
IX. Haftung des Vermieters
- Eine Prospekthaftung oder Internethaftung des Vermieters ist ausgeschlossen.
- Die Haftung des Vermieters aus diesem Vertrag ist auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung der Haftung des Vermieters bezieht sich
auch auf das Handeln bzw. Unterlassen von Erfüllungsgehilfen des Vermieters und gilt
auch in Bezug auf etwaige Pflichtverletzungen des Vermieters bei der
Vertragsanbahnung oder sonstige positive Vertragsverletzungen des Vermieters. - Der Vermieter haftet im vorstehend unter IX.2. beschriebenen Rahmen
ausschließlich für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Mietsache (Schlafstrandkorb).
Für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen der öffentlichen WC-Anlagen oder für Personen-
oder Sachschäden, die dem Mieter oder ihn begleitende Personen bei der Nutzung der
öffentlichen WC-Anlagen oder der vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache entstehen,
haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter trägt ebenfalls keine Haftung für Ereignisse und
Folgen durch höhere Gewalt oder hoheitliches Handeln (z.B. Widerruf der
Sondernutzung des Strandes zu Übernachtungszwecken durch die zuständige
Verwaltungsbehörde).
X. Vertragsrücktritt (Stornierung) und Änderung der Mietdauer (Umbuchung)
- Tritt der Mieter von diesem Vertrag zurück (Stornierung) oder beabsichtigt der Mieter,
die gebuchte Mietdauer abzuändern (Umbuchung), so muss er seinen Rücktritt bzw.
seinen Umbuchungswunsch dem Vermieter umgehend schriftlich oder per E-Mail
mitteilen. - Eine Abänderung der Mietdauer (Umbuchung) kann nur einmalig vorgenommen
werden. Geht der Umbuchungswunsch des Mieters dem Vermieter bis spätestens zwei
Monate vor dem ursprünglich vereinbarten Mietbeginn zu, so bleibt die Umbuchung
kostenfrei. Auf später zugehende Umbuchungswünsche finden die nachfolgenden
Regelungen zum Vertragsrücktritt (Stornierung) gemäß X.3. und X.4. dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen entsprechende Anwendung. - Im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den Mieter hat der Vermieter einen
Ersatzanspruch gegen den Mieter nach Maßgabe der nachfolgenden Staffelung
(Angaben jeweils in Prozent des laut Buchungsbestätigung des Vermieters vertraglich
vereinbarten Mietpreises ohne Endreinigungsgebühr):- erfolgt der Rücktritt weniger als zwei Monate bis vier Wochen vor
Mietbeginn: 50 %
- erfolgt der Rücktritt weniger als vier Wochen bis zwei Wochen vor
Mietbeginn: 70 % - erfolgt der Rücktritt weniger als zwei Wochen vor Mietbeginn sowie bei
Nichtinanspruchnahme: 100 %.
- erfolgt der Rücktritt weniger als zwei Monate bis vier Wochen vor
- Sofern im Falle des Rücktritts vom Vertrag der laut Buchungsbestätigung des
Vermieters vertraglich vereinbarte Mietpreis bereits vollständig bezahlt war, ist der
Vermieter berechtigt, den ihm zustehenden Ersatzanspruch mit der erfolgten
Mietpreiszahlung zu verrechnen. Verbleibt bei dieser Verrechnung ein Restguthaben des
Mieters, wird dieses Guthaben anschließend unverzüglich seitens des Vermieters an den
Mieter ausgekehrt.
XI. Nichtinanspruchnahme wegen widriger Witterungsbedingungen
- Unterbleibt die Inanspruchnahme des Schlafstrandkorbes infolge widriger
Witterungsbedingungen am Mietort während der gebuchten Mietzeit, so entfällt die
Verpflichtung des Mieters zur Mietpreiszahlung (kostenfreies Storno). - Als widrige Witterungsbedingungen gelten in diesem Zusammenhang die
Wetterereignisse Sturm oder Orkan, Hagel und Gewitter gemäß den jeweils
einschlägigen Definitionen des Deutschen Wetterdienstes. Bloße Regenfälle berechtigen
nicht zur kostenfreien Stornierung nach Abs.1
XII. Verjährung, Aufrechnung des Mieters
- Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter aus diesem
Vertrag beträgt sechs Monate ab deren Entstehen, soweit nicht diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen etwas anderes vorsehen oder der Vermieter wegen Vorsatz
haftet oder anderweitige unabdingbare gesetzliche Verjährungsvorschriften bestehen. - Der durch Erwerb eines Gutscheins begründete vertragliche Anspruch des Mieters
bzw. des Dritten gegen den Vermieter (s. dazu oben unter II.1. und IV.2.) verjährt in
Abweichung von §§ 195, 199 Abs. 1 BGB 24 Monate nach dem Schluss des Jahres, in
dem der Gutschein ausgestellt wurde. Mit Ablauf der Verjährungsfrist verliert der
Gutschein seine Gültigkeit. - Gegenüber Forderungen des Vermieters kann der Mieter seinerseits nur mit
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungs-
recht ausüben.
XIII. Schriftform
- Andere als in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführte
Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter bestehen nicht. Mündliche Absprachen
wurden nicht getroffen. - Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages zwischen Mieter und Vermieter
oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist Grömitz.
- Sofern gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen den Parteien das Gericht, in
dessen Bezirk die Mietsache (Schlafstrandkorb) belegen ist.
XV. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
oder nichtig sein oder werden, so werden diese Bestimmungen durch die
entsprechenden gesetzlichen Regelungen ersetzt. Die übrigen Bestimmungen bleiben
davon unberührt und behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Grömitz, Stand: Oktober 2024